Honorierung
Die Honorierung der Leistungen des Baukoordinators ist weder in der Baustellenverordnung erfasst, noch gilt hierfür die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Sie ist zwischen den Vertragspartnern, Bauherr und Koordinator, frei zu vereinbaren. Um die Ermittlung eines leistungsgerechten Honorars zu erleichtern, haben Berufskammern der Architekten und Ingenieure sowie Fachverbände eine Reihe von Ermittlungsgrundsätzen und Honorartabellen entwickelt.
Bis heute gibt es keine verbindlich geltende Honorarordnung für Leistungen der Koordinatoren.
Der AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. hat im Rahmen der Schriftenreihe des AHO die Praxishilfe zur Honorarermittlung der Leistungen nach der Baustellenverordnung (Heft Nr. 15) herausgegeben.
Link zum AHO: https://www.aho.de/puplication/heft-15-2/