Veranstaltungsbericht
Forum für Koordinatoren nach Baustellenverordnung mit Sektionsmitgliederversammlung
Am 03. März 2023 fand das vom BDK initiierte Forum für Koordinatoren nach Baustellenverordnung nach dreijähriger
Coronapause wieder statt.
63 Teilnehmer fanden sich im Bauzentrum Poing bei München zusammen, um sich bezüglich aktueller Entwicklungen
im Bereich der BaustellV auf den aktuellen Stand zu bringen.
Dipl.-Ing. (FH) Stefan Deschermeier, Präsident des BDK, führte durch die Veranstaltung. Er gab einen kurzen Überblick der Entwicklungen aus der Verbandsarbeit hinsichtlich des nächsten Bundeskoordinatorentages in Berlin am 9. November 2023, hinsichtlich der Arbeit des AHO, und hinsichtlich der regelmäßig stattfindenden Arbeitstreffen des BDK mit interessierten Mitgliedern. Auch mit anderen SiGe-Koordinatorenverbänden will der BDK zusammenarbeiten. Hierzu wurden unter Federführung des VDSI und auch in Zusammenarbeit des V.S.G.K. vier Arbeitsgruppen gebildet mit den Themen: Koordinator im Digitalisierungsprozess, Nachhaltigkeit und Green Deal im Arbeitsschutz auf Baustellen, SiGe-Plan – Inhalt und Darstellung, Staub und Gefahrstoffe in der SiGe-Koordination.
Ebenso ist der BDK am Arbeitskreis „Büronachfolge“ des V.S.G.K. beteiligt.
In seinem Vortrag über aktuelle Entwicklungen im Vorschriften- und Regelwerk für Baukoordinatoren ging Stefan Deschermeier auf einige DGUV-Regeln, Technischen Baubestimmungen, Bestimmungen des Arbeitsschutzkontrollgesetzes und beabsichtigten Verschärfungen des Arbeitsschutzes bei Asbest-Arbeiten ein. Auch die novellierte Baustellenverordnung, die am 01.04.2023 in Kraft getreten ist, war noch einmal Thema. Hier gab es zahlreiche Punkte, die von Seiten der SiGe-Koordinatorenverbände kritisiert wurden.
RA Sebastian Büchner wartete mit einigen Haftungsproblematiken aus dem Baustellenbereich auf. Er gab anhand von 5 Fällen aus der Rechtsprechung Antworten zur Haftung des Koordinators und Abgrenzung sowie Umfang der Haftung zwischen Bauunternehmern, Bauüberwacher, Bauherrn und Koordinator, als auch zur Haftung im Rahmen der sog. „Gesamtschuld“. Im Anschluss gab RA Büchner Tipps und Hinweise zum unmittelbaren Verhalten des Koordinators im Schadensfall und zum weiteren Verhalten unter Einbeziehung der Berufshaftpflichtversicherung, eines Rechtsanwalts, bei Anfragen der Berufsgenossenschaft, Polizei und Staatsanwaltschaft.
Es folgte ein Einblick in die Besonderheiten der SiGe-Koordination in der Veranstaltungsbranche. Dazu stellte sich Falco Zanini als SiGe-Koordinator, Meister der Veranstaltungstechnik, Fachplaner Besuchersicherheit, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragter vor. In seiner Welt der Veranstaltungsbranche gibt es viele besondere Probleme in der Zusammenarbeit angefangen von vielen diversen Beteiligten, wie örtliche Veranstalter, Tourveranstalter, Ordnungsdienst, Toursecurity, verschiedenste Dienstleister, Einzelunternehmer auch in Schlüsselpositionen, Betreiber….bis über eine Vielzahl von Verträgen mit oft nicht haltbaren und verwirrenden Vereinbarungen, als auch mangelnde Qualifikationen von technischen Leitern – hin zu ungeklärten Verantwortlichkeiten, fehlendes formelles Management, Ängste Künstler o. Sponsoren zu vergraulen…..
Die Koordination von Veranstaltungen basiert auf zahlreichen verschiedenen gesetzlichen Grundlagen wie § 8 ArbschG; DGUV-Vorschrift 1, § 6; §§ 11 u. 13 BetrSichV und veranstaltungsspezifisch auch der DIN 15750; DGUV-Vorschrift 17/18 und Versammlungsstättenverordnungen der Länder, nicht zuletzt nach häufiger Ansicht, auch auf der Baustellenverordnung, wenn die Voraussetzungen der Baustellenverordnung erfüllt sind. Das führt oft zu harten Diskussionen, weil der zusätzliche Aufwand, wie Vorankündigung und SiGe-Plan, gescheut wird. Am Beispiel einer Veranstaltung Presse-Vorstellung eines Luxusklasse- PKWs auf einem Flugplatz gab Falco Zanini einen interessanten Einblick in seine äußerst vielschichtige Tätigkeit, auch als Koordinator nach Baustellenverordnung.
Verantwortung und Haftung des SiGe-Koordinatoren waren auch das Thema des folgenden Referenten, Prof. Dr. Thomas Wilrich, Hochschule München und Rechtsanwalt.
Nach Feststellung der Aufgaben des Koordinators aus BaustellV, Vertrag und „gelebter“ Organisation gab er in seinem kurzweiligen Vortrag Antworten auf zentrale Fragen: Wie weit geht die Koordinationspflicht, wie ist die Abgrenzung der Tätigkeit zur Bauleitung bzw. Objektüberwachung, wann hat der Koordinator Weisungsbefugnis mit möglichen Vertragsgestaltungen, wie weit reicht die Überwachungs- und Anwesenheitspflicht. Für die Antworten zog er den Gesetzestest heran und stellte anhand von Beispielen Auslegungen und Schlussfolgerungen aus unterschiedlichen Literaturquellen und Rechtsprechung dar.
Im „praktischen Teil“ des Forums legte der erfahrene Koordinator Robert Ostermeier wert darauf, Lösungen anhand vorbereiteter Praxisbeispiele von Baustellen mit Flachdächern zu erarbeiten. Anhand zahlreicher Fotos von vorgefundenen Gefährdungssituationen diskutierte er mit den Teilnehmern die grundsätzliche Problematik und mögliche Lösungen. Er stellte dabei Vorgehensweisen als Sofortmaßnahmen dar, sowie die zu ergreifenden kurzfristigen bis mittelfristigen Maßnahmen. Dabei erörterte er auch die gesetzlichen Grundlagen zur Planung von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen.
Praktische Hilfestellung gab auch der nächste Beitrag von Dipl.-Ing. Christel Scheyk zur Unterlage von der Planung zur Nutzung eines Praxisbeispieles. Ausgehend von den ersten Vorüberlegungen zu späteren erforderlichen Instandhaltungs-, Wartungs- und Reinigungsarbeiten wurde schon in der frühen Planungsphase ein Entwurf der Unterlage erstellt mit Hinweisen für den Planer und den mit dem Koordinator zu klärenden Punkten. Entstanden ist die Unterlage dann mit 78 Seiten (ohne Anhänge) in der Ausführungsphase innerhalb von rd. 4 Jahren. Dabei war es in der gesamten Planungs- und Bauphase erforderlich immer wieder offene Fragen zu klären, über komplizierte Sachverhalte und Möglichkeiten zu diskutieren und dabei auch die über den Zeitraum erfolgten Planungsänderungen neu zu berücksichtigen.
Die Bewertung der Veranstaltung durch die Teilnehmer erbrachte gute Noten. Insbesondere wurde die Vielfältigkeit der Themen und die Praxisnähe gelobt. Es gab auch Anregungen zu Themen und weiteren Optimierung unserer beliebten Fortbildungsveranstaltung, die gerne aufgegriffen werden.
Sektionsmitgliederversammlung des BDK
In der Mittagspause des Forums am 03.03.2023 fand die ordentliche Sektionsmitgliederversammlung des BDK statt. Eingeladen waren alle Mitglieder, anwesend waren 21 Mitglieder aus allen drei Sektionen.
Es erfolgte der Jahresbericht über die Tätigkeit des Verbandes in den vergangenen Jahren als auch der Bericht über die Einnahmen und Ausgaben. Das Präsidium und die Sektionsvorsitzenden wurden von den Anwesenden entlastet.
Die Sektionsvorstände waren teils neu zu wählen. Gewählte Vertreter der Sektionen sind nun: für die Sektion I (Freie Architekten)
Dipl.-Ing. (FH) Robert Fesl; für die Sektion II (Freiberufliche Ingenieure) Dipl.-Ing. Karl Baumann; und für die Sektion III (Sonstige Baukoordinatoren und Fördermitglieder) Falco Zanini.